§ 1 Wettbewerb
1. Der Wettbewerb SpardaImpülsle auf www.spardaimpuelsle.de wird im Auftrag der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg (im weiteren Verlauf Auftraggeberin genannt) von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden von der Auftraggeberin ausgelobt.
2. Teilnahmeberechtigt sind Kitas aus Baden-Württemberg, die selbst nach § 52 der Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt sind bzw. einen nach § 52 der Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannten Träger oder Förderverein haben, die über einen aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Ausnahmen können im Sonderfall möglich sein und werden von Fall zu Fall unterschieden. Die eingereichten Projekte müssen erkennbar das Leitmotto „aktive Kitas“ aufgreifen und ein Thema aus den drei Kategorien „Natur“, „Kreativität“ oder „Bewegung“ aufgreifen. Die Spendenverwendung für nicht projektspezifische Maßnahmen ist wie die Förderung von einzelnen Personen (Einzelmaßnahmen) nicht zulässig. Einzelförderungen und Sachkosten o.ä., die gesetzlich vom Kitaträger zu tragen sind, werden nicht übernommen.
Es werden keine Projekte gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern, zur Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel der gemeinwohlorientierten Spendenvergabe des SpardaImpülsle direkt oder indirekt schaden. Die Entscheidung über eine Förderung ist bis zur endgültigen Spendenauszahlung vorbehalten. Hieran ändert die Teilnahme an der Online-Abstimmung nichts. Die Teilnahme begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Der Wettbewerb dauert vom 10.01.2022 bis 07.04.2022 und ist in zwei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase und eine Abstimmungsphase.
4. Ab dem 10.01.2022 findet eine Bewerbungsphase ohne Abstimmfunktion statt, in der Bewerbungen um eine Förderung eingereicht werden können. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Je Kita ist lediglich eine Bewerbung möglich, wobei mehrere inhaltlich zusammenhängende Projekte in einem Profil präsentiert werden können. Nach erfolgter manueller Freischaltung kann für den jeweiligen Teilnehmenden mit Beginn der Abstimmungsphase abgestimmt werden.
5. In der Abstimmungsphase vom 14.03.2022, 10 Uhr bis 07.04.2022, 16 Uhr kann pro deutscher Mobilfunknummer einmalig eine SMS mit drei Abstimmcodes angefordert werden. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos. Die drei Abstimmcodes sind nach Anforderung der SMS für 48 Stunden gültig. Während der Abstimmungsphase ist es bis zum 07.04.2022 weiterhin möglich Bewerbungen einzureichen.
6. Es kann letztmalig am 07.04.2022 abgestimmt werden, wobei die Stimme bis 16 Uhr bestätigt worden sein muss.
7. Social Value ist berechtigt, Stimmen im Wettbewerb aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten Mobilfunknummern) oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs.
8. Die Publikumspreisträger erhalten folgende Förderungen:
- 1. – 5. Platz: 1.500 Euro
- 6. – 10. Platz: 1.000 Euro
- 11. – 40. Platz: 750 Euro
- 41. – 70. Platz: 500 Euro
- 71. – 150. Platz: 250 Euro
Bei Stimmengleichheit wird das entsprechende Preisgeld summiert und unter den Teilnehmenden mit derselben Stimmenanzahl aufgeteilt. Die nachfolgenden Platzierungen verschieben sich entsprechend um die Anzahl gleichplatzierter Projekte.
9. Zusätzlich vergibt eine Jury unabhängig der Platzierung und der Stimmenzahl der Teilnehmenden, zusätzliche Förderpreise in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.
10. Im Falle einer Förderung müssen die Projekte bis zum 22.05.2022 eine Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides ihres zuständigen Finanzamtes sowie die Kontodaten Ihres Vereins, Trägers bzw. Fördervereins einreichen. Geschieht dies nicht fristgemäß, verliert das Projekt den Anspruch auf eine Förderung. Ausgeschlossen ist die Verwendung des Geldes für Gehälter und allgemeine Betriebskosten. Die Spendensumme ist, je nach Auszahlungsdatum, im Zeitraum bis 2023 einzusetzen.
§ 2 Ausschlussgründe für Teilnehmende vom Wettbewerb
1. Teilnehmende, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
2. Teilnehmende, die die Teilnahmebedingungen unter §1 Absatz 2 nicht erfüllen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3. Teilnehmende, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
4. Teilnehmende, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter von Social Value sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
5. Teilnehmende, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
6. Teilnehmende können vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
7. Die Auftraggeberin behält sich vor, Teilnehmende aus unternehmensspezifischen Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.
§ 3 Verschiebung des Wettbewerbs
1. Wir behalten uns vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden oder eines Projekts verursacht wird, kann Social Value von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 4 Haftung
1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem von der Auftraggeberin gestifteten Gewinn haftet Social Value nicht.
3. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 5 Datenschutz
1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.
2. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die Bewerbenden damit einverstanden, über den Ablauf des Wettbewerbs und über Folgewettbewerbe per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.
3. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Str. 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber Social Value an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de widerrufen werden.
§ 6 Unzulässige Inhalte
1. Die Teilnehmenden verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:
- Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
- Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die Teilnehmenden zur Nutzung berechtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Teilnehmenden diejenigen sind, die das Foto angefertigt haben oder wenn sie die Zustimmung der Fotografierenden oder sonstigen berechtigten Personen eingeholt haben. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn die Teilnehmenden sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte vom Urheber oder sonstigen Berechtigten eingeholt haben.
2. Im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, werden die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmenden bis zur Klärung des Sachverhalts von der Website entfernt. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an datenschutz@spendenwettbewerb.de.
§ 7 Sonstiges
1. Die Teilnehmenden des Wettbewerbs können vom Auftraggeberin und Social Value namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials erklärt sich jeder Teilnehmende mit dem Absenden seiner Bewerbung einverstanden.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
5. Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Herr Lukas Dopstadt, Merheimer Str. 81, 50733 Köln siehe auch: socialvalue.de/impressum